Die RiverCruise 22 ist eine geräumige Schaluppe mit Sitzplätzen für 4 bis 5 Personen. Die Schaluppe hat einen eingebauten Dieselmotor und einen hohen Freibord, wodurch sie stabil zu segeln ist. Gesteuert wird die Schaluppe mit einer Pinne.
Cabrioverdeck
4 x Festmacherleinen
Sitz- und Rückenkissensatz
Stoßstange rundum
Anker mit Leine
Lange Leine
4 x Fender
1x Anlegestift
Zusätzlicher Verleih
– Schwimmwesten
– Wasserdichtes Fass
Kann auf Anfrage kostenlos mitgebracht werden:
– Bootstouren
Die RiverCruise 22 hat einen Allrisk- Versicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von höchstes € 500,-. Die Kaution für das Boot ist auch € 500,-.
Die Hinterlegung der Kaution hat vor Antritt der Bootreise zu erfolgen. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
– Per überweisung im Voraus
– Per EC-Karte auf der Stelle (Kredit-/Masterkarte ist leider nicht möglich)
Die Kaution wird innerhalb von 5 Werktagen nach Rückgabe des Bootes Zurückerstattet.
In einigen Fällen kann ein Reisepass, ein Personalsausweis ode rein Führerschein in Absprache als Kaution hinterlegt werden. In diesem Fall müssen Sie unterschreiben, dass Sie die Erlaubnis erteilen, das Dokument als Kation zurückzuhalten.
Sie können sich für einen Freikauf von der Selbstbeteiligung entscheiden: In diesem Fall sind Sie umfassend für Schadenfälle, die beim Fahren und Manövrieren des Boots entstehen, versichert. Die Höhe des Freikauf-Betrags ist 10% der Selbstbeteiligung des von Ihnen gemieteten Bootes.
Achtung! Beim Freikauf von der Selbstbeteiligung wird Einhaltung der Regeln guter Seemannschaft und Sorgfalt im Umgang mit der Bootseinrichtung vorausgesetzt. Bei absichtlicher Beschädigung des Bootes wird der Selbstbeteiligungsbetrag immer in Rechnung gestellt.
Was nicht durch den Freikauf Selbstbeteiligung abgedeckt ist:
– Verlust von Fendern oder Einrichtungsgegenständen
– Auf-Grund-Laufen des Bootes
– Beschädigung die absichtlich oder durch große Fahrlässigkeit entsteht*
– Beschädigung der Einrichtung des Bootes
Kosten, die bei Assistenz durch Ottenhome Heeg oder durch professionelle Abschleppunternehmen im Fall eines Auf-Grund-Laufens des Bootes, oder bei Einsatz anderer Serviceunternehmen für Pannenhilfe entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Ausnahme: Wenn der Vermieter vorab ausdrücklich Zustimmung für den kostenpflichtigen Einsatz eines bestimmten Serviceunternehmens gegeben hat.
Es ist nur möglich die Selbstbeteiligung abzukaufen, wenn der Haubtbucher und auch Skipper 18 Jahre oder älter ist.
*Zum Beispiel unter einer zu niedrigen Brücke segeln, die den Mast/das Zelt beschädigt oder wenn Schäden aufgetreten sind, weil der Mieter die Segelregeln nicht eingehalten hat.